AGB’s

AGB's

Pretty Factory wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt.

Der Auftraggeber wird im folgenden Mieter genannt.

01. Vertragsbedingungen 

1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.

1.2. Inhalt und Umfang dies Mietvertrages werden schriftlich, in Textform bestimmt.

1.3. Mündliche Absprachen sind zur Bestätigung in Textform unverbindlich. 

Alle Angebote sind freibleibend.

1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstige Bestimmungen nicht berührt.

02. Gegenstand der Vermietung

2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertag angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.

2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.

2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr. 3) zur Verfügung gestellt. 

Die vermieteten Artikel sind für anderweitige Verwendung nicht erlaubt.

03. Mietzeitraum

3.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Tetxform vereinbart. In der Regel erfolgt ein Mindestmietzeitraum von 3 Miettagen, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/ oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sie beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände (Nr. 2) an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.  Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.

3.2. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen. 

04. Vertragsinhalt/ Mietpreise

4.1. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit. 

4.2. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet

05. Reservierung und Vertragsschluss

5.1. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter den Mietvertrag rechtsgültig gegengezeichnet und an den Vermieter zurückgeschickt hat.

06. Kaution bei Selbstabholung

6.1. Der Vermieter behält sich vor,  eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt 50€ und ist bei Selbstabholung fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.

07. Haftung des Mieters

7.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

7.2. Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden mit dem 3-fachen des Mietpreises in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. 

7.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

7.4. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

7.5. Für Schäden und oder Mangel die nach Fertigstellung der Dekoration während der Feierlichkeit entstehen übernimmt Pretty Factory keinerlei Haftung.

08. Haftung Vermieter

8.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

8.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.

09. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

9.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

9.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.

9.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

9.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.

9.5. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

9.6. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Rückgabe und Reinigung

10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.

10.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände (ausgenommen Kerzenhalter) sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die tsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00€ pro Person und Stunde berechnet.

10.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückgegeben werden.

10.6. Besteckteile und Gläser müssen wieder gereinigt und nach einzelnen Teilen nach Art sortiert werden.

10.7. Fehlende IKEA Transportkisten und Deckel werden mit 15,00€ pro Stück (inkl. Deckel) berechnet.

11. Zahlungsbedingungen

11.1. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu erstellen. 

11.2. Die Rechnungsstellung durch den Vermieter erfolgt in der Regel eine Woche nach dem Event.

11.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Mieter vollständig gezahlt sind (Zurückhaltungsrecht).

11.4. Bei Buchung für den Dekoverleih ist eine Anzahlung in Höhe von 150,00€ und bei Buchung für das Dekorieren einer Hochzeit oder eines Events ist eine Anzahlung in Höhe von 1.500,00€ fällig, die bei Stornierung der Vermieter einbehalten darf.  Wird der Auftrag bis 12 Monate vor der Veranstaltung storniert, erstattet der Vermieter 25% der Anzahlung.

11.5. Bei einer Verlängerung der Mietsachen fällt eine Pauschale von 80,00€ pro Tag an.

12. Stornierungskosten

12.1. Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Mieter vor Mietbeginn fallen die folgenden Stornierungsbedingungen an:

● bei Stornierung bis 12 Monate vor der Veranstaltung sind 25% der Auftragssumme fällig

● bei Stornierung bis 4 Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Auftragssumme fällig

● bei Stornierung bis 2 Monate vor der Veranstaltung sind 75% der Auftragssumme fällig

● bei Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Auftragssumme fällig

● bei Stornierung nach Ablauf der 4 Wochen bis Veranstaltungstag sind 100% der Auftrags-

summe fällig

12.2. Eine Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, ist nur nach Absprache möglich und benötigt die Zustimmung des Vermieters. Im Falle einer Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zustellen. Im Falle einer Stornierung, bei zuvor durchgeführter Umbuchung, wird zzgl. zur Stornierungsgebühr die Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt.

12.3. Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen angezeigt:

● bis vier Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 50% reduziert werden

● bis zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 25% reduziert werden

● bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 10% reduziert werden

● nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist keine weitere Auftragsreduzierung mehr möglich

13. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

13.1. Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. 

13.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:

Pretty Factory

Claudia Wroblewski

Heinestr. 20

44581 Castrop-Rauxel

13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

13.4. Im übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Schlussbestimmung

141. Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel

14.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Castrop-Rauxwel, sofern der Mieter Kaufmann ist.

14.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwednung.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungn im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.